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BGH Beschluss v. - II ZB 23/17

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine konkrete Einzelanweisung zur Ermöglichung einer zuverlässigen Gegenkontrolle durch den Rechtsanwalt

Leitsatz

Eine konkrete Einzelanweisung muss, wenn eine entsprechende allgemeine Anweisung nicht dargelegt ist, zur Ermöglichung einer zuverlässigen Gegenkontrolle durch den Rechtsanwalt beinhalten, dass unter allen Umständen zuerst die Frist im Fristenkalender eingetragen werden muss, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen oder die Frist auf sonstige Weise in der Akte notiert werden kann.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:120618BIIZB23.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 2895 Nr. 39
BAAAG-91310

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