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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14

Gesetze: Art 3 Abs 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 1 Abs 1 Nr 1 ALG vom , § 11 Abs 1 Nr 3 ALG vom , § 21 Abs 9 S 4 ALG vom , § 21 Abs 9 S 4 ALG vom

Zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (§ 11 Abs 1 Nr 3 ALG) - Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) wegen Unzumutbarkeit der Hofabgabeverpflichtung mangels einer Härtefallregelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe - zudem Verletzung von Art 6 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 2 GG durch Abhängigkeit des Rentenanspruchs eines Ehepartners von der Entscheidung des anderen Ehegatten über die Hofabgabe

Leitsatz

1. Die Koppelung einer Altersrente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein.

2. Die Pflicht zur Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind.

3. Die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner darf nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180523.1bvr009714

Fundstelle(n):
HAAAG-91415

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