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BGH Urteil v. - X ZR 79/17

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 631 BGB

Luftbeförderungsvertrag: Vertragliche Nebenpflicht des Fluggastes zur Mitführung der erforderlichen Einreisedokumente bei einem Auslandsflug; Mitverschulden des Luftverkehrsunternehmens bei fehlenden Dokumenten

Leitsatz

1. Den Fluggast trifft gegenüber dem Luftverkehrsunternehmen die vertragliche Nebenpflicht, einen Auslandsflug nicht ohne die für die Einreise in den Zielstaat nach dessen Recht notwendigen Dokumente einschließlich eines etwa erforderlichen Visums anzutreten. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Fluggast dem Luftverkehrsunternehmen zum Ersatz eines diesem dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.

2. Das Luftverkehrsunternehmen kann allerdings ein Mitverschulden treffen, das seinen Ersatzanspruch mindert oder ausschließt. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Schaden in einer dem Luftverkehrsunternehmen wegen der fehlenden Einreisedokumente des Fluggastes auferlegten Geldbuße besteht und das Luftverkehrsunternehmen vor dem Abflug keine geeignete Dokumentenkontrolle durchgeführt hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:150518UXZR79.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1922 Nr. 34
NJW 2018 S. 2954 Nr. 40
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2018 S. 2534
VAAAG-91458

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