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BAG Urteil v. - 2 AZR 73/18

Gesetze: § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 10 KSchG, Art 5 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 12 Abs 3 AGG, § 286 Abs 1 ZPO

Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

Leitsatz

Der Arbeitgeber kann sich zur Begründung eines Auflösungsantrags nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Gründe berufen, auf die er zuvor - erfolglos - die Kündigung gestützt hat. Allerdings muss er im Einzelnen vortragen, weshalb die unzureichenden Kündigungsgründe einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit entgegenstehen sollen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:240518.U.2AZR73.18.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1971 Nr. 34
DB 2018 S. 2249 Nr. 37
NJW 2018 S. 3131 Nr. 42
NJW 2018 S. 9 Nr. 37
ZIP 2018 S. 1801 Nr. 37
IAAAG-91526

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