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BGH Urteil v. - VII ZR 251/17

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 631 BGB

Haftung des Betreibers einer Auto-Waschstraße für Fahrzeugschäden: Pflicht zur Unterrichtung der Benutzer der Anlage über zu beachtende Verhaltensregeln

Leitsatz

Der Schutz der Rechtsgüter der Benutzer erfordert es, dass von dem Betreiber einer Waschstraße nicht nur die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verlangt wird. Sind Schädigungen zu besorgen, wenn die Kunden bei der Nutzung der Anlage - zwar selten, aber vorhersehbar - nicht die notwendigen Verhaltensregeln einhalten, muss der Betreiber in geeigneter Weise darauf hinwirken, dass kein Fehlverhalten vorkommt. Den Betreiber einer Waschstraße trifft deshalb die Pflicht, die Benutzer der Anlage in geeigneter und ihm zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:190718UVIIZR251.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1922 Nr. 34
NJW 2018 S. 2956 Nr. 40
NJW 2018 S. 8 Nr. 39
ZIP 2018 S. 63 Nr. 33
HAAAG-91535

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