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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 138/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Frage, ob der Versorgungsauftrag eines bayerischen Krankenhauses im Jahr 2011 die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) umfasste.

2. Bezogen auf den Krankenhausplan des Freistaates Bayern 2011 umfasst die Chirurgie auch die Unfallchirurgie.

3. Der Versorgungsauftrag "Unfallchirurgie" umfasst die Versorgung von Versicherten mit einer Knie-TEP.

4. Die Auslegung des Begriffs "Unfallchirurgie" anhand der WBO 2011 ergibt, dass die Implantation von Knie-TEP zum Tätigkeitsfeld der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie zählt.

5. Zur Prognose bei mindestmengenrelevanten Leistungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAG-91590

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