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LSG Bayern Urteil v. - L 1 R 1084/14

Gesetze: SGG § 77; SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB VI § 149 Abs. 5

Leitsatz

Leitsatz:

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und fortdauernder Erkrankung entfällt bei der Prüfung von Anrechnungszeiten nach § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI spätestens nach einem Zeitraum von drei Jahren ein nachgehender "Berufsschutz" für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.

Fundstelle(n):
FAAAG-91592

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