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LSG Bayern Beschluss v. - L 11 AS 85/18 B PKH

Gesetze: SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nicht zulässig, wenn in der Hauptsache die Berufung der Zulassung bedürfte.

Fundstelle(n):
PAAAG-91635

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