Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Bayern Beschluss v. - L 5 KR 733/17 B

Gesetze: SGB IV § 28e; SGB IV § 28h; SGB X § 31

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das Beitragsrecht des SGB IV enthält keine Rechtsgrundlage für einen Haftungsbescheid.

2. Besteht für Beitragsforderungen Gesamtschuldnerschaft muss der Beitragsbescheid eine Ermessensausübung beinhalten.

Fundstelle(n):
YAAAG-91645

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank