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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 696/16

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beklagten, einen bestandskräftig gewordenen Statusfeststellungsbescheid (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) aufzuheben und das Nichtbestehen einer Versicherungspflicht des Klägers als Geschäftsführer der Beigeladenen zu 1) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung festzustellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAG-91687

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