Verbraucherdarlehensvertrag im Altfall: Begründung der Verwirkung des Widerrufsrechts unter Heranziehung des Fernabsatzrechts
Leitsatz
Ist § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB in der bis zum geltenden Fassung (aF) schon nicht auf im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verbraucherdarlehensverträge anwendbar, kann bei der Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB aF erst recht kein Gesichtspunkt für oder gegen eine Verwirkung des Widerrufsrechts bei nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen entnommen werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:030718UXIZR702.16.0
Fundstelle(n): BB 2018 S. 1985 Nr. 35 NJW-RR 2018 S. 1204 Nr. 19 WM 2018 S. 1601 Nr. 34 ZIP 2018 S. 1626 Nr. 34 ZIP 2018 S. 63 Nr. 33 FAAAG-91754