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BFH Beschluss v. - IV B 167/01

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung eines nach Verzicht auf mündliche Verhandlung eingegangenen Schriftsatzes

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2003 S. 751
BFH/NV 2003 S. 751 Nr. 6
GAAAA-70414

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