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BFH Beschluss v. - IV B 38/02

Gesetze: FGO §§ 54, 56, § 115 Abs. 2 Nr. 3

Antrag auf Fristverlängerung muss Zeitraum, um den die Frist zu verlängern ist, erkennen lassen; Verfahrensmangel durch Erlass eines Prozessurt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2003 S. 1602
BFH/NV 2003 S. 1602 Nr. 12
VAAAA-70461

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