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FG München Urteil v. - 2 K 1702/15

Gesetze: AO § 129

Ablehnungsbescheid

offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz

§ 129 AO ist dann nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAG-92068

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