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BFH Urteil v. - X R 18/16

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; EStG § 11 Abs. 1; SGB X SGB X § 107 Abs. 1; SGB X § 103

Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II

Leitsatz

1. Hat ein Steuerpflichtiger von einem Jobcenter Leistungen nach dem SGB II bezogen und erstattet die DRV infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente dem Jobcenter diese Leistungen, gilt sein Rentenanspruch insoweit gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt.

2. Die Erwerbsminderungsrente unterliegt bereits im Zeitpunkt des Zuflusses der Leistungen nach dem SGB II im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer (Bestätigung des Senatsurteils vom X R 30/14, BFHE 252, 134, BStBl II 2016, 624).

3. Die Erfüllungsfiktion tritt auch dann ein, wenn die Sozialleistungen nach dem SGB II ggf. zu Unrecht gewährt worden sein sollten, sofern die Leistungen auf wirksamen und nicht offensichtlich fehlerhaften Bescheiden des Sozialleistungsträgers beruhen und tatsächlich eine Erstattung zwischen den beteiligten Sozialleistungsträgern gemäß §§ 102 ff. SGB X vorgenommen wurde.

Hinweis: Das BFH-Urteil X R 18/16 vom erging in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und ist daher ohne rechtliche Wirkung. Es wurde aus Gründen der Rechtsklarheit durch am veröffentlichten aufgehoben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.150518.XR18.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1340 Nr. 12
BFH/PR 2019 S. 12 Nr. 1
DB 2018 S. 2615 Nr. 43
DB 2018 S. 6 Nr. 34
DStR 2018 S. 8 Nr. 33
DStRE 2018 S. 1168 Nr. 19
EStB 2018 S. 377 Nr. 10
GStB 2019 S. 3 Nr. 1
HFR 2018 S. 955 Nr. 12
KÖSDI 2018 S. 20898 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2018 S. 2529
StB 2018 S. 282 Nr. 10
MAAAG-92297

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