Vollstreckbarkeit eines gegen eine Fernsehanstalt verhängten ausländischen Urteils: Verstoß gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und gegen den deutschen ordre public
Leitsatz
Die Vollstreckung eines Urteils, welches der verurteilten Fernsehanstalt aufgibt, eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats in einer Äußerung enthaltene Geschichtsverfälschung zu bedauern und sich für eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats hierin zu sehende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu entschuldigen, verstößt offenkundig gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und gegen den deutschen ordre public.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:190718BIXZB10.18.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 3254 Nr. 44 WM 2018 S. 1658 Nr. 35 ZIP 2018 S. 69 Nr. 36 wistra 2018 S. 4 Nr. 10 NAAAG-92424