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BGH Beschluss v. - X ZB 9/17

Gesetze: § 387 Abs 3 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO, § 574 Abs 3 S 2 ZPO

Anfechtbarkeit des im Zwischenstreit über die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung ergehenden Zwischenurteils

Leitsatz

Das im Zwischenstreit über die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung ergehende Zwischenurteil ist unanfechtbar, wenn es vom Berufungsgericht oder vom Oberlandesgericht im ersten Rechtszug erlassen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde im Zwischenurteil zugelassen worden ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:310718BXZB9.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 9 Nr. 37
HAAAG-92426

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