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BGH Urteil v. - X ZR 65/17

Gesetze: § 528 BGB, § 818 Abs 2 BGB

Schenkung: Umfang des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung; Höhe des Rückforderungsanspruchs bei zugewandtem Verzicht auf ein auf dem Grundstück des Beschenkten lastendes Wohnungsrecht

Leitsatz

1. Zur Bestimmung des Umfangs des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Herauszugeben ist nicht nur der ursprünglich geschenkte Gegenstand. Bei einem wirtschaftlich nutzbaren Gegenstand, der das Vermögen des Beschenkten auch mit der Möglichkeit bereichert, Nutzungen daraus zu ziehen, sind vielmehr auch die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen herauszugeben.

2. Hat der Schenker dem Beschenkten den Verzicht auf ein auf dem Grundstück des Beschenkten lastendes Wohnungsrecht zugewandt, ist für die Höhe des Rückforderungsanspruchs bei Verarmung des Schenkers als Wertersatz für den geschenkten Gegenstand der Betrag maßgeblich, um den sich der Verkehrswert des Grundstücks bei Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers durch den Wegfall der dinglichen Belastung erhöht hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:170418UXZR65.17.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2018 S. 825 Nr. 11
ErbBstg 2018 S. 240 Nr. 10
NJW 2018 S. 3775 Nr. 52
LAAAG-92562

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