Säumnisverfahren: Verschuldete Säumnis bei Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz wegen vermeintlich fehlerhafter Behandlung eines Befangenheitsgesuchs; Aussetzung des Verfahrens bei Verfassungsbeschwerde gegen den das Ablehnungsgesuch abweisenden Beschluss
Leitsatz
1. Eine unverschuldete Säumnis ist nicht gegeben, wenn die ordnungsgemäß geladene Partei wegen der vermeintlich fehlerhaften Behandlung eines Befangenheitsgesuchs der mündlichen Verhandlung fern bleibt.
2. Das Gericht ist nicht verpflichtet, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, wenn eine Partei gegen den Beschluss, durch den ein Ablehnungsgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde, Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:050718UIXZR264.17.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 3252 Nr. 44 NJW 2018 S. 9 Nr. 38 WM 2018 S. 2154 Nr. 45 VAAAG-92605