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BFH Beschluss v. - V B 193/02

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Gerichtsverfahrensrecht, nicht bei materiellen Recht (hier: fehlerhafte Adressierung eines Steuerbescheids)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2003 S. 932
BFH/NV 2003 S. 932 Nr. 7
YAAAA-70593

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