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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 5005/15

Streitig ist die Rückforderung der Festzuschüsse für die Ober- und Unterkieferteleskopversorgung aufgrund einer Mängelrüge der beigeladenen AOK wegen des vom Kläger gefertigten und am 29.06.2011 eingegliederten Zahnersatzes für die Versicherte G. M. in Höhe von 3.241,99 EUR einschließlich Gutachterkosten.

Fundstelle(n):
AAAAG-92813

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