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BFH Beschluss v. - V B 199/02

Gesetze: FGO § 74

Keine Aussetzung des Verfahrens wegen der Anfechtung von Steuerbescheiden, wenn gegen die Verurteilung des Kl. wegen Steuerhinterziehung durch ein Strafgericht Berufung eingelegt worden ist

Fundstelle(n):
BFH/NV 2003 S. 1081
BFH/NV 2003 S. 1081 Nr. 8
GAAAA-70599

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