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BFH Beschluss v. - V B 202/01

Gesetze: FGO § 138; ZPO § 580

Widerruf übereinstimmender Erledigungserklärungen nur bei Vorliegen eines Restitutionsgrundes

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2003 S. 1060
BFH/NV 2003 S. 1060 Nr. 8
DAAAA-70603

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