(Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit der Spruchkörper für Vertragsarztrecht - vertragsärztliche Versorgung - Aufsichtsanordnung gegen Krankenkasse zur Behebung einer Rechtsverletzung (hier: Umsetzung eines durch Schiedsspruch festgesetzten HzV-Vertrages) - gewichtiges öffentliches Interesse - Nichtentgegenstehen eines zwischen der Krankenkasse und Dritten anhängigen Rechtsstreits über den Gegenstand der Rechtsverletzung - notwendige Beiladung - Hausärzteverband - Unzulässigkeit der Revision - Verletzung des § 136 Abs 1 Nr 5 SGG)
Leitsatz
1. Die Spruchkörper für Vertragsarztrecht sind auch zuständig für Aufsichtsstreitigkeiten in Angelegenheiten, die ihnen zugewiesen sind.
2. Einer Aufsichtsanordnung gegen die Krankenkasse zur Behebung einer Rechtsverletzung steht bei Vorliegen eines gewichtigen öffentlichen Interesses nicht entgegen, dass zwischen der Krankenkasse und Dritten ein Rechtsstreit über den Gegenstand der Rechtsverletzung anhängig ist (Abgrenzung zu = BSGE 25, 224 = SozR Nr 1 zu § 30 RVO).