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BGH Urteil v. - I ZR 269/16

Gesetze: Art 17 Abs 2 CMR, § 538 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Zurückverweisung der Sache bei wesentlichem Verfahrensmangel

Tatbestand

Die beiden Klägerinnen sind Transportversicherer. Sie nehmen das beklagte Paketdienstunternehmen aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmer in drei Fällen (Klägerin zu 1) und zwei Fällen (Klägerin zu 2) mit der Behauptung auf Schadensersatz in Anspruch, das Transportgut sei jeweils in die Obhut der Beklagten gelangt und in Gewahrsam der Beklagten abhandengekommen; das Abhandenkommen des Transportgutes beruhe auf einem der Beklagten anzulastenden qualifizierten Verschulden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:260418UIZR269.16.0

Fundstelle(n):
JAAAG-93030

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