Zurückverweisung der Sache bei wesentlichem Verfahrensmangel
Tatbestand
Die beiden Klägerinnen sind Transportversicherer. Sie nehmen das beklagte Paketdienstunternehmen aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmer in drei Fällen (Klägerin zu 1) und zwei Fällen (Klägerin zu 2) mit der Behauptung auf Schadensersatz in Anspruch, das Transportgut sei jeweils in die Obhut der Beklagten gelangt und in Gewahrsam der Beklagten abhandengekommen; das Abhandenkommen des Transportgutes beruhe auf einem der Beklagten anzulastenden qualifizierten Verschulden.