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BFH Beschluss v. - VI B 165/02

Gesetze: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8

Bindende Zusage für eine fristungebundene Antragsveranlagung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 42
BFH/NV 2004 S. 42 Nr. 1
WAAAA-70773

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