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BFH Beschluss v. - VII B 259/02

Gesetze: AO § 118; FGO § 115; EG Art. 234

Auslegung einer behördlichen Maßnahme als Verwaltungsakt nicht von grundsätzlicher Bedeutung; keine Verpflichtung des FG zur Einholung einer Vorabentsch. des EuGH

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 68
WAAAA-71009

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