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BFH Beschluss v. - VII B 260/02

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2; EG Art. 234

Schlüssige Darlegung von Revisionszulassungsgründen i. S. des § 115 Abs. 2 FGO; keine Verpflichtung des FG zur Einholung einer Vorabentsch. des EuGH

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 69
BFH/NV 2004 S. 69 Nr. 1
DAAAA-71011

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