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BFH Beschluss v. - VII B 386/02

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 3

Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör und mangelnder Sachaufklärung wegen unterlassener Beweiserhebung durch Zeugeneinvernahme

Fundstelle(n):
IAAAA-71083

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