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LAG Hamm Urteil v. - 5 Sa 1516/17

Gesetze: BEEG § 17 Abs. 1 S. 1; § 5 Abs. 2 Richtlinie 2010/18/EU; (Arbeitszeitrichtlinie) Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2003/88/EG; (Teilzeitrichtlinie) § 4 Ziff. 2 Richtlinie 98/23/EG

Leitsatz

Leitsatz:

Die gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG bestehende Möglichkeit für den Arbeitgeber, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Inanspruchnahme von Elternzeit zu kürzen, verstößt nicht gegen europarechtliche Vorgaben.

Die Auslegung der Kürzungserklärung als einseitiger rechtsgeschäftlicher Willenserklärung folgt allgemeinen Auslegungsgrundsätzen gem. §§ 157, 133 BGB.

Fundstelle(n):
DAAAG-93259

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