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BGH Beschluss v. - 4 StR 569/17

Gesetze: § 73a S 1 StGB vom , § 267 StPO

Verfall von Wertersatz: Berücksichtigung von Wertsteigerungen des Erlangten

Leitsatz

Für die Bestimmung des Wertersatzverfallsbetrages nach § 73a Satz 1 StGB in der Fassung vom sind Wertsteigerungen des Erlangten ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Voraussetzungen des Wertersatzverfalls eingetreten sind, unbeachtlich.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:060618B4STR569.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 3325 Nr. 45
NJW 2018 S. 9 Nr. 38
wistra 2019 S. 98 Nr. 3
TAAAG-93352

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