Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung des Klageantrags - Schwerbehindertenrecht - Antrag auf Feststellung eines Mindest-GdB - wirklicher Wille maßgebend - Klärungspflicht des Sozialgerichts - keine strikte Bindung an den Klageantrag - Rüge der mangelhaften Zurückverweisung
Leitsatz
Bei der Auslegung eines Klageantrags in Schwerbehindertenverfahren ist auch bei einem beantragten Mindest-Grad der Behinderung der wirkliche Wille des Prozessführenden maßgebend, sofern er sich aus Umständen ergibt, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind.