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BSG Urteil v. - B 13 R 3/17 R

Gesetze: § 43 Abs 1 SGB 6, § 43 Abs 2 SGB 6, § 89 Abs 1 S 1 SGB 6, § 24 Abs 2 Nr 5 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 103 Halbs 1 SGB 10, § 107 Abs 1 SGB 10

Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Befriedigung der Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger - Nachzahlung übersteigender Rückforderungsbetrag - atypischer Fall

Leitsatz

Ein atypischer Fall kann vorliegen, wenn bei nachträglicher Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung die Rückforderung wegen der zuvor bewilligten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die nach Befriedigung der Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger verbleibende Nachzahlung übersteigt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:250518UB13R317R0

Fundstelle(n):
HAAAG-93395

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