Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Befriedigung der Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger - Nachzahlung übersteigender Rückforderungsbetrag - atypischer Fall
Leitsatz
Ein atypischer Fall kann vorliegen, wenn bei nachträglicher Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung die Rückforderung wegen der zuvor bewilligten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die nach Befriedigung der Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger verbleibende Nachzahlung übersteigt.