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BAG Urteil v. - 8 AZR 83/17

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen nach einer umwandlungsrechtlichen Aufspaltung der bisherigen Arbeitgeberin der Klägerin, der L R S GmbH (im Folgenden LRS), ein Arbeitsverhältnis besteht und ob die Beklagte zur Beschäftigung der Klägerin zu den zuletzt mit der LRS vereinbarten Arbeitsbedingungen verpflichtet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:260418.U.8AZR83.17.0

Fundstelle(n):
AAAAG-93448

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