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BGH Beschluss v. - AK 5/18

Gesetze: § 121 StPO, § 122 StPO, § 129a Abs 1 Nr 1 StGB, § 129b Abs 1 StGB, § 1 JGG, § 3 S 1 JGG, § 8 Abs 1 Nr 9 VStGB

Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei dringendem Tatverdacht eines Kriegsverbrechens

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:220218BAK5.18.0

Fundstelle(n):
ZAAAG-93457

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