Voraussetzungen der mittelbaren Zulageberechtigung
Leitsatz
1. NV: Die Voraussetzungen für eine mittelbare Altersvorsorgezulageberechtigung nach § 79 Satz 2 EStG sind nicht erfüllt, wenn der Ehegatte, für den eine unmittelbare Zulageberechtigung in Betracht käme, zu dem Personenkreis gehört, dessen Zulageberechtigung gemäß § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG von der Erteilung einer fristgebundenen Einwilligung in die Datenübermittlung abhängig ist, er diese Einwilligung aber nicht fristgemäß erteilt hat.
2. NV: Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG aufgrund der bereits vorliegenden BFH-Rechtsprechung getan hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:B.050718.XB24.18.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 1148 Nr. 11 DStR 2018 S. 8 Nr. 36 ZAAAG-93496