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BFH Urteil v. - VII R 14/17

Gesetze: AO § 256; AO § 356 Abs. 2 Satz 1; AO § 150 Abs. 8; EStG § 5b Abs. 2 Satz 1;

Keine unbillige Härte bei Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanz und GuV

Leitsatz

1. NV: Eine unbillige Härte i.S. der § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG und § 150 Abs. 8 AO ergibt sich nicht durch ein behauptetes Ausspähungsrisiko, auch wenn der Steuerpflichtige ein sicherheitsrelevantes Unternehmen betreibt.

2. NV: Das Merkmal der unbilligen Härte ist ein im gerichtlichen Verfahren überprüfbarer Rechtsbegriff (Fortführung der BFH-Rechtsprechung, Beschluss des Großen Senats des , BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393).

3. NV: Wenn weder eine wirtschaftliche noch eine persönliche Unzumutbarkeit vorliegt, kann aus anderen Gründen eine unbillige Härte gegeben sein.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.150518.VIIR14.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 307 Nr. 10
BFH/NV 2018 S. 1137 Nr. 11
DStR 2018 S. 12 Nr. 36
DStZ 2018 S. 727 Nr. 20
GmbHR 2018 S. 1038 Nr. 19
HFR 2018 S. 849 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2018 S. 712
TAAAG-93498

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