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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 14 U 111/13

Der Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) die Feststellung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 1302 (Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe), Nr. 1303 (Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol) der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), hilfsweise die Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit nach § 551 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO).

Fundstelle(n):
ZAAAG-93992

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