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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 7506.1.1-5/2 St33

Aufhebung von Verfügungen des Bayerischen Landesamts für Steuern aus dem Bereich Umsatzsteuer

Die nachfolgend aufgeführten Verfügungen der ehemaligen Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg sowie des Bayerischen Landesamtes für Steuern werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die Aufhebung der Verfügungen dient insbesondere der Bereinigung der Weisungslage und dem Abbau der Normenflut. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die Verfügungen bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten.


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OFD München
S 7134-51 St255
Ausfuhr- und Abnehmernachweis durch Zollstellen der EG-Mitgliedstaaten (§§ 9 und 17 UStDV 1993)
OFD Nürnberg
S 7427b-4/St43
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Warenbewegungen an Abnehmer mit nicht existenter USt-IdNr.
OFD München
S 7200-111/19 St461
Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; hier: Anträge auf Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen
OFD München
S 7243 A-St33a
Umsatzsteuer; hier: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Saunabäder in Sport- und Freizeitzentren
OFD München
S 7220-18/2 St464
Erteilung von Zolltarifauskünften für Umsatzsteuerzwecke
OFD München
S 7229 B-33/8 St434
Abgrenzung der begünstigten Kunstgegenstände i. S. der Nr. 53...

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