Schätzung des beruflich veranlassten Anteils von Übernachtungskosten bei einer Auswärtstätigkeit – Begleitung durch Familienangehörige
Leitsatz
1. NV: Wird der Arbeitnehmer bei seiner Auswärtstätigkeit von Familienangehörigen begleitet, sind Aufwendungen für Übernachtungen nur anteilig als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen (Anschluss an Senatsurteil vom VI R 11/13, BFHE 245, 218, BStBl II 2014, 804).
2. NV: Das FG hat die geltend gemachten Übernachtungskosten deshalb nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) aufzuteilen.
3. NV: Eine dahingehende Schätzung ist im Revisionsverfahren nur hinsichtlich der Zulässigkeit, der Einhaltung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sowie der Schlüssigkeit und Plausibilität des Schätzungsergebnisses überprüfbar.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:B.030718.VIR55.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 1145 Nr. 11 HFR 2018 S. 870 Nr. 11 IWB-Kurznachricht Nr. 1/2019 S. 2 AAAAG-94177