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BFH Beschluss v. - VI R 55/16

Gesetze: EStG § 3 Nr. 16; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; EStG § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2; DBA Slowakei Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 2; FGO § 96; AO § 162;

Schätzung des beruflich veranlassten Anteils von Übernachtungskosten bei einer Auswärtstätigkeit – Begleitung durch Familienangehörige

Leitsatz

1. NV: Wird der Arbeitnehmer bei seiner Auswärtstätigkeit von Familienangehörigen begleitet, sind Aufwendungen für Übernachtungen nur anteilig als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen (Anschluss an Senatsurteil vom VI R 11/13, BFHE 245, 218, BStBl II 2014, 804).

2. NV: Das FG hat die geltend gemachten Übernachtungskosten deshalb nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) aufzuteilen.

3. NV: Eine dahingehende Schätzung ist im Revisionsverfahren nur hinsichtlich der Zulässigkeit, der Einhaltung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sowie der Schlüssigkeit und Plausibilität des Schätzungsergebnisses überprüfbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.030718.VIR55.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1145 Nr. 11
HFR 2018 S. 870 Nr. 11
IWB-Kurznachricht Nr. 1/2019 S. 2
AAAAG-94177

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