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BFH Urteil v. - VII R 4/17

Gesetze: ZK Art. 203; ZKDVO Art. 184 Abs. 2;

Entziehung vorübergehend verwahrter Waren aus der zollamtlichen Überwachung

Leitsatz

NV: Werden vorübergehend verwahrte Waren auf dem Weg zum Zollamt der zollamtlichen Überwachung entzogen, wird Zollschuldner nach Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4 ZK diejenige Person, auf die infolge eines zuvor bewilligten Besitzwechsels die Vorführpflicht übergegangen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.120618.VIIR4.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1168 Nr. 11
KAAAG-94178

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