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BFH Beschluss v. - IX B 58/02

Gesetze: FGO § 74, § 96 Abs. 2

Keine Aussetzung des Verfahrens, wenn das bezeichnete Verfahren nicht mehr anhängig war; Verletzung des Rechts auf Gehör

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2003 S. 810
BFH/NV 2003 S. 810 Nr. 6
HAAAA-71494

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