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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 139/14

Klägerin und Berufungsklägerin ist der Verein "A. e.V.". Er begehrt im Rahmen eines Überprüfungsantrags nach § 44 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X) die Aufhebung der Abgabepflicht zur Sozialversicherung gemäß dem Bescheid der Beklagten und Berufungsbeklagten vom 16. Juni 1992.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 453 Nr. 9
LAAAG-94626

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