Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unwirksamkeit der Übertragung der Aufgaben der Erstellung von Mahnungen und Einleitung der Zwangsvollstreckung auf die Bundesagentur für Arbeit - fehlender Übertragungsbeschluss der Trägerversammlung - Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit
Leitsatz
Ohne eine den Grundsätzen der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit genügende Übertragungsentscheidung der Trägerversammlung einer gemeinsamen Einrichtung nach dem Sozialgesetzbuch II ist die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf einen ihrer Träger unwirksam.