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BFH Beschluss v. - VII R 15/17

Gesetze: StromStG § 9b;

Keine Steuerentlastung für die Entnahme von Strom zum Betrieb von Lüftungsanlagen u.Ä.

Leitsatz

NV: Für die Entnahme von Strom zum Betrieb von Lüftungsanlagen und Warentransportanlagen sowie eines Hochregallagers besteht kein Entlastungsanspruch nach § 9b StromStG, wenn die erzeugte mechanische Energie nicht durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes genutzt wurde.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.250418.VIIR15.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2909 Nr. 49
BFH/NV 2018 S. 1161 Nr. 11
HFR 2018 S. 904 Nr. 11
MAAAG-94737

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