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FG Hamburg Beschluss v. - 2 V 290/17 EFG 2018 S. 1809 Nr. 21

Gesetze: AO § 162, EStG § 4 Abs 3, UStG § 22 Abs 5

Schätzung bei Marktbeschicker, der nur Umsatzsteuerheft führt

Leitsatz

Führt der Steuerpflichtige ausschließlich ein Umsatzsteuerheft, in dem er die Tageserlöse in einer Summe einträgt, ohne weitere Ursprungsaufzeichnungen oder Kassenberichte oder ähnliches zu führen, erfüllt er nicht die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten gem. § 4 Abs. 3 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1809 Nr. 21
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2019 S. 246
XAAAG-94768

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