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BGH Urteil v. - VI ZR 274/17

Gesetze: § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB

Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Unklarheit der Klausel "Abtretung und Zahlungsanweisung" in dem Vertrag eines Kfz-Sachverständigen mit dem Geschädigten über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens

Leitsatz

Eine in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Auftraggeber dem Sachverständigen in Bezug auf dessen Honoraranspruch "zur Sicherung" und "erfüllungshalber" seinen auf Ersatz der Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger abtritt, ist (jedenfalls dann) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn die Klausel zugleich die Regelung vorsieht

und auf demselben Formular eine Weiterabtretung des Schadensersatzanspruchs vom Sachverständigen an einen Dritten (hier: zu Inkassodienstleistungen berechtigte Verrechnungsstelle) vorgesehen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:170718UVIZR274.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 9 Nr. 41
NJW 2019 S. 51 Nr. 1
WM 2019 S. 471 Nr. 10
ZIP 2019 S. 125 Nr. 3
ZAAAG-94925

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