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BGH Urteil v. - VI ZR 275/17

Gesetze: § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB

Tatbestand

Die Klägerin, eine sogenannte Verrechnungsstelle, die über die Erlaubnis zur Erbringung von Inkassodienstleistungen verfügt, nimmt den beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall auf Ersatz restlicher Sachverständigenkosten aus (doppelt) abgetretenem Recht in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:170718UVIZR275.17.0

Fundstelle(n):
JAAAG-94926

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