Teilungsversteigerungsverfahren: Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung durch das Rechtsmittelgericht; Bindung des Beschwerdegerichts an seine Entscheidung über eine Zuschlagsbeschwerde
Leitsatz
1. Das Rechtsmittelgericht hat die Entscheidung des unteren Gerichts, das Verfahren aufgrund einer Gegenvorstellung fortzuführen, darauf zu überprüfen, ob die Gegenvorstellung statthaft, zulässig und in der Sache berechtigt war (Fortführung von , NJW 2016, 3035 ff.).
2. Das Beschwerdegericht ist an seine Entscheidung über eine Zuschlagsbeschwerde in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO gebunden; es darf sie nicht aufgrund einer Gegenvorstellung nachträglich ändern.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:190718BVZB6.18.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 10 Nr. 44 WM 2018 S. 1900 Nr. 40 NAAAG-95136