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BGH Beschluss v. - V ZB 218/17

Gesetze: § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO

Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung ohne Wertminderung der Sache

Leitsatz

Bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung richtet sich das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse des Eigentümers, wenn sich die Störung nach Art bzw. Umfang nicht in einer Wertminderung der Sache niederschlägt, ausnahmsweise nach den Kosten, die dem Eigentümer durch die Störung entstehen und die ohne diese nicht angefallen wären.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:120718BVZB218.17.0

Fundstelle(n):
XAAAG-95137

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